Das GBR der Stadt Burgdorf wurde am 18. Januar 2021 teilrevidiert, wobei die Festlegung der Gewässerräume aufgrund hängiger Einsprachen verfahrensmässig von der Revision des übrigen GBR getrennt wurde. Im revidierten GBR beträgt der geplante Gewässerraum vorliegend 20.00 m. Gemäss unbestrittener Angaben der Verfahrensbeteiligten soll auf der linken Uferseite (Seite der Bauparzelle) aufgrund der Einstufung des Gebiets als «dicht überbaut» der Gewässerraum auf 8.00 m reduziert werden. Ein Teil des geplanten Balkons liegt somit unbestrittenermassen teilweise im Gewässerraum, sei dies der übergangsrechtliche Gewässerabstand gemäss GSchV oder der neu vorgesehene Ge-