Nach geltendem Recht ist aktuell für den Oberburgbach ein Gewässerabstand von 5.00 m je Uferseite vorgesehen. Die Gemeinde hat somit noch keinen Gewässerraum nach Art. 36a GSchG festgelegt. Der Gewässerraum bestimmt sich daher nach den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes. Der einzuhaltende Gewässerabstand gemäss ÜB GSchV beträgt nach Auffassung der Stadt Burgdorf rund 10.50 m je Uferseite. Nach TBA OIK IV beträgt der übergangsrechtliche Gewässerabstand vorliegend 11.00 m ab Böschungsunterkante (Böschungsfuss).