«Die Gewässer und der Gewässerraum sind geschützt. Der Gewässerraum umfasst an beiden Ufern je einen Streifen von: - 15.0 m entlang der Emme, - 10.0 m entlang den Gewässern (Bäche) ausserhalb des Baugebiets, - 5.0 m entlang den Gewässern (Bäche) innerhalb des Baugebiets, - 0.0 m entlang den Industriekanälen innerhalb der Siedlung (Gewerbekanal, Brunnbach, Mülibach, Seitenkanal, Polierebach, Allmändbach, Lyssachbach, Lyssachteilbach).»