Um ebendiesen Zugang zu gewährleisten, hat der OIK IV im Rahmen der Ortsplanung verlangt, dass an solchen Gewässern in angeblich «dicht überbauten» Bereichen der Gewässerraum ab der Böschungsoberkante noch mindestens 5 m umfasst. Damit wird sichergestellt, dass der Zugang auch mit mittleren Baumaschinen gewährleistet ist. Im Lichtraumprofil sind dafür ebenfalls mind. 5 m notwendig. Der projektierte Balkon kommt darin zu liegen.