«Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision Burgdorf wurden die Gewässerräume, die «dichte Überbauung» und die damit zusammenhängende Anpassung an die baulichen Gegebenheiten nach Art. 41a Abs. 4 GSchV über Jahre intensiv diskutiert. Der unreduzierte Gewässerraum am Oberburgbach beträgt demnach 20 m. Die linksseitige Reduktion des Gewässerraums um 2 m auf 8 m ab Gewässerachse erfolgte in Abstimmung mit den baulichen Gegebenheiten und unter Berücksichtigung der wasserbaulichen Interessen (Hochwasserschutz). Der Oberburgbach hat eine wichtige Entwässerungsfunktion und muss bei Starkniederschlag zusammen mit dem parallelen Wöschhüslibach die anfallenden Wassermengen ableiten.