3.2 Der Balkon inkl. Stützen kommt damit sowohl im Gewässerraum nach Übergangsbestimmungen, als auch im voraussichtlich zukünftigen Gewässerraum und unmittelbar an der Böschungsoberkante zu liegen. Der infolge «dichter Überbauung» bereits um 2 m reduzierte Gewässerraum würde im südlichen Teil um zusätzliche 2 m unterschritten. 3.3 Der bereits heute schmale und unwegsame Zugang zum Oberburgbach würde damit noch mehr eingeschränkt, was wiederum langfristig zu Mehrkosten im Wasserbau und Gewässerunterhalt führen würde.