Mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 bringen die Beschwerdeführenden vor, es handle sich bei den Begründungen des TBA OIK IV nur um Paragraphenreiterei, das Balkon-Projekt ändere nichts an der Situation des Bachufers, des Baches, des Bachzugangs und an den zukünftigen Kosten für Unterhalt und Wasserbau. b) Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wurde das TBA OIK IV zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 30. September 2022 bestätigte das TBA OIK IV die Gültigkeit des Amtsberichts Wasserbaupolizei vom 18. Januar 2022, welcher im Baubewilligungsverfahren E.________ erstellt wurde. Das TBA OIK IV wies insbesondere auf Ziffer 3 des Amtsberichts hin, welche wie folgt lautet: