Bis zum Bach seien es nochmals 1.00 bis 1.50 m Höhendifferenz. Zusätzlicher Gewässerraum werde nicht überbaut, der Dachvorsprung, die Kellertreppe und die Terrasse würden sich seit 1993 in diesem Bereich befinden. Zwischen Haus und Bachufer würden zudem Büsche und zwei Hochstammbäume stehen. In ihrer Stellungnahme zum Ergebnis des Beweisverfahrens vom 6. Dezember 2022 geben die Beschwerdeführenden an, die Ausnahmebewilligung könne auch «aufgeschoben» werden, bis die neue Ortsplanung in Kraft sei.