Mit Schreiben vom 2. November 2022 nehmen die Beschwerdeführenden zur eingereichten Projektänderung vom 4. November 2022 Stellung. Sie bringen vor, mit der laufenden Ortsplanungsrevision werde der Abschnitt entlang ihres Grundstücks als «dicht überbaut» ausgewiesen und der Gewässerraum werde von 10.00 m auf 8.00 m reduziert, was vom AGR und von der Wasserbaupolizei bestätigt werde. Der Balkon beanspruche beim reduzierten Gewässerraum nur rund 3.5 m2 des Gewässerraums in rund 2.7 m Höhe über der Terrasse. Bis zum Bach seien es nochmals 1.00 bis 1.50 m Höhendifferenz.