a) In ihrer Beschwerde vom 20. Juli 2022 bringen die Beschwerdeführenden vor, die Situation des Zugangs zum Oberburgbach auf der Bauparzelle werde durch das Bauprojekt nicht verändern. Für Gewässerunterhalt und Wasserbau sei der fragliche Bereich direkt am Haus und innerhalb des beim Hausbau 1993 erstellten Terrassenbereichs nicht relevant. Somit seien auch keine Mehrkosten bei zukünftigem Gewässerunterhalt und Wasserbau zu erwarten. Die Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung seien gegeben.