jekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.6 Das umstrittene Bauvorhaben bleibt in den Grundzügen gleich, weshalb die Anpassungen als Projektänderung behandelt werden können. Die Anpassungen berühren keine zusätzlichen öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 4. November 2022. 3. Bauen im Gewässerraum