Nach der Erteilung des Bauabschlags durch die Vorinstanz und der Erhebung der Beschwerde durch die Beschwerdeführenden wurde im vorliegenden Verfahren erneut das TBA OIK IV zur Stellungnahme gebeten. Nach abermals negativer Beurteilung durch das TBA OIK IV reichten die Beschwerdeführenden am 4. November 2022 eine Projektänderung ein. Der Balkon soll weiterhin entlang der beiden Zimmer im ersten Obergeschoss der Südostfassade des Gebäudes gebaut werden und um 1.49 m auskragen.