An der südöstlichen Fassade der Liegenschaft A.________gasse, welche dem Oberburgbach zugewandt ist, beabsichtigten die Beschwerdeführenden im vorliegend umstrittenen Verfahren Nr. F.________ den Anbau eines Balkons im ersten Geschoss, welcher mit drei Stützen über der bestehenden Terrasse und im südlicheren Teil der Südostfassade über dem Garten realisiert werden sollte. Der Balkon sollte um 1.49 m auskragen, die Stützen sollten 2.18 m von der Fassade entfernt enden. Nach der Erteilung des Bauabschlags durch die Vorinstanz und der Erhebung der Beschwerde durch die Beschwerdeführenden wurde im vorliegenden Verfahren erneut das TBA OIK IV zur Stellungnahme gebeten.