a) Auf der Bauparzelle an der A.________gasse steht ein Einfamilienhaus. Die Nordwestfassade des Gebäudes liegt parallel zur B.________gasse, die Südostfassade parallel zum Oberburgbach. Mit Baubewilligung vom 23. März 2022 wurde den Beschwerdeführenden die Ausführung einer partiellen Fassadenerhebung resp. Anpassung des Dachvorsprungs sowie das Anbringen von Photovoltaik-Anlagen auf beiden Dachseiten bewilligt (Verfahren Nr. E.________). Aufgrund der nach der negativen Beurteilung des TB OIK IV erfolgten Projektänderung war der Anbau eines Balkons nicht mehr Gegenstand dieses Verfahrens.