2022 äusserten sich die Beschwerdeführenden zum Ergebnis des Beweisverfahrens und ersuchen weiterhin um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Weiter reichten die Beschwerdeführenden ihre Schlussbemerkungen vom 19. Dezember 2022 ein. 6. Auf die Rechtsschriften und die Stellungnahmen des TBA OIK IV wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen