5. Die Beschwerdeführenden reichten in der Folge am 4. November 2022 eine Projektänderung ein, welche dem TBA OIK IV und der Vorinstanz zur Stellungnahme zugestellt wurde. Mit Eingabe vom 21. November 2021 gibt das TBA an, es liege nach wie vor eine Beeinträchtigung des Wasserbaus vor und es könne keine Wasserbaupolizeibewilligung erteilt werden. Die Vorinstanz reichte am 5. Dezember 2022 ihre Stellungnahme zur Projektänderung ein, in welcher sie die Projektänderung als nicht baubewilligungsfähig erachtet. Mit Stellungnahme vom 6. Dezember 2022 äusserten sich die Beschwerdeführenden zum Ergebnis des Beweisverfahrens und ersuchen weiterhin um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.