4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 19. August 2022 die Abweisung der Beschwerde. Weiter holte das Rechtsamt eine Stellungnahme beim TBA OIK IV ein. Dieses äussert sich dahingehend, dass die Äusserungen im Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 18. Januar 2022 weiterhin gelten würden.