3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 22. Juli 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Genehmigung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gewässerabstandes resp. zum Bauen im Gewässerraum und damit sinngemäss die Aufhebung des Entscheids der Stadt Burgdorf vom 28. Juni 2022 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, durch das Bauprojekt werde der Zugang zum Oberburgbach auf der Bauparzelle nicht verändert, womit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gegeben seien.