2. Am 19. April 2022 reichten die Beschwerdeführenden ein Baugesuch ein für den Anbau eines neuen Balkons am bestehenden Gebäude auf Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. G.________ (Baugesuch Nr. F.________). Die Pläne dafür entsprachen exakt den Plänen, welche bereits mit Baugesuch vom 13. Dezember 2021 bei der Vorinstanz eingereicht wurden. Die Beschwerdeführenden beantragten zudem eine Ausnahme für «die Unterschreitung des Gewässerraums». Mit Entscheid vom 28. Juni 2022 erteilte die Stadt Burgdorf den Bauabschlag.