Im Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 18. Januar 2022 stimmte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) dem Teilvorhaben des vorgelagerten Balkons nicht zu. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs bezüglich des Amtsberichts Wasserbaupolizei reichten die Beschwerdeführenden am 1. März 2022 eine Projektänderung ein. Sie verzichteten darin auf den vorgelagerten Balkon. In ihrer Stellungnahme zur Projektänderung kündigten sie an, für den Balkon später ein neues, unabhängiges Gesuch einreichen zu wollen.