1. Die Beschwerdeführenden reichten am 13. Dezember 2021 bei der Stadt Burgdorf ein Baugesuch ein für die Anpassung des Dachgeschosses und den Anbau eines neuen Balkons am bestehenden Gebäude auf Parzelle Burgdorf Grundbuchblatt Nr. G.________ sowie für die Erstellung einer Photovoltaik-Anlage (Baugesuch Nr. E.________). Die Parzelle liegt in der Wohnzone 2 (W2). Gegen das Bauvorhaben wurden keine Einsprachen eingereicht. Im Amtsbericht Wasserbaupolizei vom 18. Januar 2022 stimmte das Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis IV (TBA OIK IV) dem Teilvorhaben des vorgelagerten Balkons nicht zu.