1. Das Verfahren wird zurück bis und mit dem Entscheid der Gemeinde Roggwil vom 1. Juli 2022 von Amtes wegen aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Roggwil zur weiteren Behandlung im Sinne der Erwägungen. 2. Die Vorakten, bestehend aus drei Mappen (Baubewilligungsverfahren BG 2021-0071, Voranfrage G 2020-9008 und Bauprojekte G 8670), gehen zurück an die Gemeinde Roggwil. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung