Im vorliegenden Fall muss das Verfahren zurück bis und mit dem Bauentscheid vom 1. Juli 2022 aufgehoben werden. Von dieser Aufhebung betroffen ist auch das Schreiben des AWA an die Beschwerdegegnerschaft vom 14. Juli 2022. Damit ist klar, dass dieses Schreiben keine Rechtsmittelfrist für die Anfechtung der Verfügung des AWA vom 10. Februar 2022 ausgelöst hat.