verletzt. Zudem hat sie den Bauentscheid nicht korrekt eröffnet. Diese Verfahrensfehler haben vor allem für die Beschwerdegegnerschaft negative Konsequenzen. Zunächst wurde ihr damit die Möglichkeit genommen, die negative Verfügung des AWA ordentlich anzufechten; ob eine Anfechtung heute noch möglich wäre, ist insofern fraglich, als das AWA die Beschwerdegegnerschaft mit Schreiben vom 14. Juli 2022 über seine negative Verfügung und die sich daraus ergebenden Konsequenzen informiert hat und dadurch möglicherweise die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen zu laufen begann.12 Darüber hinaus ist die Beschwerdegegnerschaft damit zwar im Besitz einer Baubewilligung, die ihr jedoch nichts nützt.