Zur Kassation von Amtes wegen wurde in der Praxis beispielsweise geschritten bei einer Verletzung wesentlicher Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften, die eine sinnvolle materielle Beurteilung der Streitigkeit unmöglich machte (z.B. Vertauschung der Parteirollen). Wesentlich erschwert ist die Entscheidfindung oft bei Missachtung des Koordinationsgebots, etwa zwischen verschiedenen Bewilligungen für ein Bauvorhaben.6