b) Die Baubewilligung der Gemeinde Roggwil datiert vom 1. Juli 2022. Das AWA hat sich dagegen mit Eingabe vom 19. Juli 2022 bei der BVD zur Wehr gesetzt. Bauentscheide können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 BauG4). Folglich hat das AWA mit seiner Parteieingabe vom 19. Juli 2022 das bei der Gemeinde abgeschlossene Baubewilligungsverfahren bei der BVD als der zuständigen Verwaltungsjustizbehörde innerhalb der Rechtsmittelfrist rechtshängig gemacht. Ob die übrigen