Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Stellungnahme vom 8. August 2022, der Antrag des AWA um Aufhebung der Baubewilligung von Amtes wegen nach Art. 40 Abs. 1 VRPG sei abzuweisen. In der Begründung macht die Beschwerdegegnerschaft allerdings nur geltend, die Gewässerschutzbewilligung sei zu Unrecht verweigert worden. Zu den vom AWA geltend gemachten Kassationsgründen äussert sie sich nicht. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Kassation von Amtes wegen