2. Dagegen gelangte das AWA am 19. Juli 2022 an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Es beantragt eine Kassation des Entscheids vom 1. Juli 2022 von Amtes wegen gestützt auf Art. 40 Abs. 1 VRPG1. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Roggwil beantragt in ihrer Stellungnahme vom 4. August 2022 die Abweisung des Antrags des AWA auf Aufhebung der Baubewilligung von Amtes wegen nach Art. 40 Abs. 1 VRPG. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.