1. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 1. November 2021 bei der Gemeinde Roggwil ein Baugesuch ein für die Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses mit bestehendem Studio auf Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und der Grundwasserschutzzone S2 für die Quellfassungen A.________, B.________, E.________ und G.________. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Am 10. Februar 2022 verweigerte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Gewässerschutzbewilligung. Mit Entscheid vom 1. Juli 2022 erteilte die Gemeinde Roggwil die Baubewilligung.