2. Der Gesamtbauentscheid der Gemeinde Bolligen vom 13. Juni 2022 wird aufgehoben. Die Sache wird zur Weiterbehandlung der Projektänderung vom 30. August 2022 und zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurückgewiesen. Insoweit wird die Beschwerde der Beschwerdeführenden 2 bis 3 und 5 bis 8 gegenstandslos. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.