Die Sache ist daher an die Vorinstanz zur Fortsetzung des Verfahrens und zu neuem Entscheid zurückzuweisen. Bei diesem Ausgang des Verfahrens brauchen die weiteren Rügen der Beschwerdeführenden nicht mehr beurteilt zu werden. j) Wird das Bauvorhaben mit der Projektänderung an die Vorinstanz zurückgewiesen, so muss der angefochtene Bauentscheid aus prozessualen Gründen aufgehoben werden.21 Insoweit wird die Beschwerde vom 13. Juli 2022 gegenstandslos.22 4. Kosten