Bedarf des umliegenden Quartiers angemessen mitberücksichtigt werden. Die Nachweise dürfen sich flächenmässig nicht überlagern.20 Gemäss den unbestrittenen Angaben der Beschwerdegegnerin wurde beim benachbarten Neubau an der T.________strasse 15 kein Kinderspielplatz erstellt. Es ist nicht bekannt, welcher andere Spielplatz zur Befreiung von der Erstellungspflicht dient und welche Fläche dadurch bereits beansprucht ist. Sollte es sich um die gleichen Spielplätze wie vorliegend handeln, ist diese Beanspruchung (und die allfällige Beanspruchung durch weitere Neubauten) flächenmässig auszuweisen und in die Beurteilung einzubeziehen.