h) Bei der Beurteilung, ob die Grösse der Spielplätze zur Befreiung von der Erstellungspflicht genügt, ist die Fläche nach Art. 45 Abs. 1 BauV vollumfänglich nachzuweisen. Zudem muss der 16 AHOP-Empfehlung S. 15 17 Vgl. AGR, Merkblatt Aufenthaltsbereiche, Spielplätze und grössere Spielflächen vom 20. September 2017, abrufbar unter , Rubriken Raumplanung / Arbeitshilfen (AHOP) / Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze 18 Beilage zur Beschwerdeantwort vom 22. August 2022 19 Abgerufen auf www.schule-bolligen.ch, letztmals besucht am 5. Januar 2023