Über die beiden Spielplätze ist nichts Näheres bekannt. So ist unklar, in welcher Art die Benützung durch Dritte gestattet und sichergestellt ist. Gerade beim Spielplatz des Kindergartens stellt sich die Frage, ob der Zugang für fremde Kinder während den Unterrichtszeiten respektive während der Benützung durch die Kindergartenkinder gewährleistet wäre. Auch über die Grösse und Einrichtung der Spielplätze ist nichts Näheres bekannt. Auf den Fotos des Kindergartens T.________ ist nur eine Anlage mit Kinderschaukel abgebildet;19 zum Spielplatz beim D.________haus sind keine öffentlichen Fotos greifbar.