Für Kinderspielplätze (d.h. für kleinere Kinder) wird in der Regel eine Distanz von nicht mehr als 200 m als «in der Nähe liegend» erachtet. Je weiter diese Infrastrukturen von den Wohnungen entfernt sind, desto unattraktiver sind sie für die entsprechenden Nutzergruppen. Damit der Kinderspielplatz für kleinere Kinder gefahrlos erreicht werden kann, darf der Weg keine Querungen von verkehrsorientierten Strassen, keine Unterführungen und Sichtbehinderungen (z.B. durch parkierte Autos) beinhalten. Bestehen Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist eine Fachstelle (z.B. die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu) beizuziehen.