Die Angaben auf dem Umgebungsplan decken sich allerdings nicht mit den Ergebnissen auf dem separaten Berechnungsblatt, was noch zu klären sein wird. Die begrünten Restflächen rund um das Gebäude sind zu schmal, als dass sie nach der Arbeitshilfe (AHOP) «Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze» als Kinderspielplatz angerechnet werden könnten.15