c) Im vorliegenden Fall ist eine Rückweisung der Projektänderung aus mehreren Gründen geboten. Die Gemeinde verlangt eine Anpassung der Einstellhallenzufahrt, weil das Gefälle das nach der Norm zulässige Mass überschreite. Sie weist darauf hin, dass weitere Nachbarn durch die Projektänderung betroffen sein könnten und angehört werden müssen. Es sind zahlreiche Änderungen am und im Gebäude, bei der Umgebung und Hauszufahrt zu beurteilen, zu denen gegebenenfalls ergänzende Amts- und Fachberichte eingeholt werden müssen. Die geänderte Umgebungsgestaltung ist dem Ausschuss für Baugestaltung zu unterbreiten. Dieser hatte in