b) Wird in einem laufenden baurechtlichen Verfahren eine Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD eingereicht, tritt das geänderte Projekt an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.10 Insoweit wurde dem vorliegend angefochtenen Gesamtbauentscheid mit der Projektänderung die Grundlage entzogen. Verfahrensgegenstand ist nur noch das geänderte Bauvorhaben gemäss Baugesuch vom 2. September 2021 mit der am 30. August 2022 eingereichten Projektänderung.11 Erfolgt die Projektänderung im Baubeschwerdeverfahren, sind die Gemeinde, die Gegenpartei und die von der Projektänderung berührten Dritten anzuhören.