Die Beschwerdegegnerin reichte das Baugesuch somit im Hinblick auf das neue Baureglement ein. Am 8. Oktober 2021 wurde das neue Baureglement vom AGR genehmigt und trat am 11. November 2021 in Kraft.8 Im Zeitpunkt des Bauentscheids vom 13. Juni 2022 war bereits das neue Baureglement in Kraft. Das Bauvorhaben ist somit nach den neuen Vorschriften zu beurteilen (vgl. Art. 36 Abs. 3 BauG). 3. Projektänderung und Rückweisung