36 Abs. 2 BauG). Werden Baugesuche im Hinblick auf vorgesehene neue Vorschriften oder Pläne eingereicht, sind sie nach deren Genehmigung aufgrund dieser Vorschriften oder Pläne zu beurteilen, sofern die Baubewilligung nicht vorzeitig gestützt auf Art. 37 BauG erteilt werden kann (Art. 36 Abs. 3 BauG).5 c) Die Gemeinde Bolligen revidierte ihr Baureglement in Zusammenhang mit der Anpassung an die BMBV6. Die öffentliche Auflage des revidierten Baureglements erfolgte vom 15. Januar bis am 15. Februar 2020. Die Beschwerdegegnerin reichte das Baugesuch am 2. September 2021