Die Beschwerdeführerinnen 1 und 4 zogen ihre Beschwerde aufgrund der Projektänderung zurück. Die anderen Beschwerdeführenden halten an den in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest. Die Beschwerdegegnerin äusserte sich mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 zu den Stellungnahmen. Die Beschwerdeführenden reichten am 15. Dezember 2022 ein weiteres Beweismittel ein. 7. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)