6. Die Gemeinde nahm mit Eingabe von 7. November 2022 und Nachtrag vom 8. November 2022 einlässlich zur Projektänderung Stellung. Sie beantragt, die Projektänderung sei auch den betroffenen Nachbarn und den Einsprechern zuzustellen, welche nicht Beschwerdeführer seien. Zudem seien von den beteiligten Amts- und Fachstellen Stellungnahmen einzuholen. Das Gefälle der Einstellhallenzufahrt entspreche nicht mehr den Normen und sei anzupassen. Die Beschwerdeführenden reichten am 8. November 2022 eine Stellungnahme ein. Die Beschwerdeführerinnen 1 und 4 zogen ihre Beschwerde aufgrund der Projektänderung zurück.