4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 22. August 2022, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Beschwerdegegnerin stellt in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. August 2022 eine Projektänderung in Aussicht und beantragt, diese sei im Beschwerdeverfahren ohne erneute Publikation zu behandeln. Die Beschwerde sei, soweit auf sie einzutreten sei, abzuweisen und die durch die Vorinstanz erteilte Baubewilligung sei zu bestätigen.