3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 13. Juli 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 13. Juni 2022 und Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Gesamtbauentscheid aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Ihre Rügen betreffen insbesondere das anwendbare Recht, die Einhaltung der baupolizeilichen Masse, die Kinderspielplatzfläche und die ästhetische Einordnung des Bauvorhabens in die Umgebung. Zudem machen sie geltend, am Erhalt des C.________Hauses bestehe ein öffentliches Interesse.