2. Mit Gesamtbauentscheid vom 13. Juni 2022 erteilte die Gemeinde Bolligen die Abbruchbewilligung für das bestehende Einfamilienhaus und die Baubewilligung für das Neubauvorhaben. Dazu erteilte sie die Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Strassenabstands. Die Einsprachen wies sie ab. 1/9 BVD 110/2022/120