1. Die Beschwerdegegnerin plant, das Einfamilienhaus auf Parzelle Bolligen Gbbl. Nr. O.________ abzubrechen und ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen und unterirdischer Einstellhalle zu erstellen. Dafür reichte sie am 2. August bzw. 2. September 2021 bei der Gemeinde Bolligen ein Baugesuch ein. Für den Containerplatz und die Zufahrt zur Einstellhalle reichte sie ein Ausnahmegesuch zur Unterschreitung des Strassenabstands ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache.