Der Einschätzung der OLK, wonach das Vorhaben nun bewilligungsfähig ist, kann ohne weiteres gefolgt werden, die Projektänderung 2 hält die gemäss GBR geforderten ästhetischen Vorgaben ein. Die Projektänderung 2 kann bewilligt werden. 7 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 9-10 N. 4a; BVR 2009 S. 329 E. 5.3, BVR 2006 S. 491 E. 6.3.1 8/12 BVD 110/2022/118 4. Parkplätze