«Art. 42 Dorfkernzone (DK), Uferbauzone Dorfkern (UDK) 1 In der Dorfkernzone (DK) sind die Elemente der traditionellen Bauweise (annähernd geschlossene Bauweise), die Fassaden-, Fenster- und Dachgestaltung, die Strassenraum- und Platzverhältnisse zu erhalten. Neu-, Um- und Erweiterungsbauten haben sich bezüglich Dachform, Proportionen, Baumaterialien, Fassaden und Aussenraumgestaltung sorgfältig in die Umgebung einzuordnen. 2 Die Dorfkernzone ist eine Zone gemischter Nutzung für Wohn- und Bürobauten, herkömmliche kleingewerbliche Fabrikationsbetriebe und wenig störende gewerbliche Betriebe. 3 In der Uferbauzone Dorfkern (UDK) sind nur Bauten der Dorfkernzone (DK) gestattet.