3 Sichtbare Mauern von Gebäuden sind gut zu gestalten und dürfen das Dorf- und Landschaftsbild nicht stören. Sie haben sich in die Umgebung einzupassen. 4 Grelle oder auffällige Aussenverkleidungen sind nicht gestattet. 5 Die Farbtöne müssen sich gut ins Orts- und Landschaftsbild einpassen.» Zudem bestehen für die Dorfkernzone und die Uferbauzone Dorfkern folgende Vorschriften: