Damit das Gebäude ein Teil des Ortsbildes wird, muss es aus Sicht der OLK ein integraler Teil des Siedlungskörpers darstellen, insbesondere, da es sich um den östlichen Auftakt des Orts handelt und dieser von Brienz her kommend gut einsichtig ist. Das heisst, der neue Baukörper soll sich bezüglich Proportionen, Typologie und Materialität dem Bestand im Ort anpassen (siehe dazu Baureglement Oberried, Artikel 42), um eine gute Gesamtwirkung zu erzielen. Die Bezüge zum Strassenraum, respektive zum Ufer werden durch die bestehende Betonmauer entlang der Strasse bereits heute stark geprägt und mit einem neuen Gebäude nicht verändert.